§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen

JF-PerfectSolution
Inhaber: Jens Fülling
Ringstraße 5b
58708 Menden (Sauerland)

– nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt –

und seinen Kunden – nachfolgend „Auftraggeber“ genannt –

über Leistungen im Bereich:

  • Fahrzeugreparatur

  • Beulendoktor & Dellenentfernung

  • Smart Repair & Spot Repair

  • Hagelschaden Reparatur

  • Lackreparatur

  • Fahrzeugaufbereitung

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.


§2 Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche oder mündliche Auftragserteilung

  • oder Übergabe des Fahrzeugs zur Durchführung der vereinbarten Leistungen

Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.


§3 Leistungsumfang

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem individuell erteilten Auftrag.

Ergeben sich während der Reparatur zusätzliche notwendige Arbeiten, wird der Auftraggeber informiert, sofern dies wirtschaftlich zumutbar ist.


§4 Preise und Zahlung

Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag sofort nach Fertigstellung und Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu berechnen.


§5 Abnahme

Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Fahrzeug nach Mitteilung der Fertigstellung abzunehmen.

Erfolgt die Abholung nicht innerhalb angemessener Frist, können Standkosten berechnet werden.


§6 Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei:

  • Vorsatz

  • grober Fahrlässigkeit

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Für im Fahrzeug befindliche Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.


§7 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Abnahme anzuzeigen.


§8 Eigentumsvorbehalt und Werkunternehmerpfandrecht

Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen behält sich der Auftragnehmer ein gesetzliches Werkunternehmerpfandrecht am Fahrzeug vor (§ 647 BGB).


§9 Versicherungsschäden

Bei Reparaturen, die über eine Versicherung abgewickelt werden, bleibt der Auftraggeber Vertragspartner.

Die Abrechnung mit der Versicherung erfolgt im Auftrag des Kunden.

Etwaige Differenzen oder Selbstbeteiligungen sind vom Auftraggeber zu tragen.


§10 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Menden (Sauerland).

Es gilt deutsches Recht.


§11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


WICHTIGER HINWEIS

Diese AGB sind auf dein Geschäftsmodell (Werkvertrag KFZ-Bereich) angepasst.
Für maximale Rechtssicherheit empfiehlt sich eine einmalige Prüfung durch einen Fachanwalt.