§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen
JF-PerfectSolution
Inhaber: Jens Fülling
Ringstraße 5b
58708 Menden (Sauerland)
– nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt –
und seinen Kunden – nachfolgend „Auftraggeber“ genannt –
über Leistungen im Bereich:
Fahrzeugreparatur
Beulendoktor & Dellenentfernung
Smart Repair & Spot Repair
Hagelschaden Reparatur
Lackreparatur
Fahrzeugaufbereitung
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
§2 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch:
schriftliche oder mündliche Auftragserteilung
oder Übergabe des Fahrzeugs zur Durchführung der vereinbarten Leistungen
Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
§3 Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem individuell erteilten Auftrag.
Ergeben sich während der Reparatur zusätzliche notwendige Arbeiten, wird der Auftraggeber informiert, sofern dies wirtschaftlich zumutbar ist.
§4 Preise und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag sofort nach Fertigstellung und Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu berechnen.
§5 Abnahme
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Fahrzeug nach Mitteilung der Fertigstellung abzunehmen.
Erfolgt die Abholung nicht innerhalb angemessener Frist, können Standkosten berechnet werden.
§6 Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei:
Vorsatz
grober Fahrlässigkeit
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Für im Fahrzeug befindliche Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.
§7 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Abnahme anzuzeigen.
§8 Eigentumsvorbehalt und Werkunternehmerpfandrecht
Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen behält sich der Auftragnehmer ein gesetzliches Werkunternehmerpfandrecht am Fahrzeug vor (§ 647 BGB).
§9 Versicherungsschäden
Bei Reparaturen, die über eine Versicherung abgewickelt werden, bleibt der Auftraggeber Vertragspartner.
Die Abrechnung mit der Versicherung erfolgt im Auftrag des Kunden.
Etwaige Differenzen oder Selbstbeteiligungen sind vom Auftraggeber zu tragen.
§10 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Menden (Sauerland).
Es gilt deutsches Recht.
§11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
WICHTIGER HINWEIS
Diese AGB sind auf dein Geschäftsmodell (Werkvertrag KFZ-Bereich) angepasst.
Für maximale Rechtssicherheit empfiehlt sich eine einmalige Prüfung durch einen Fachanwalt.
Adresse:
JF-PerfectSolution
Ringstraße 5b
58708 Menden
Info@jf-perfectsolution.de
02373/9469930 0176/32213989
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Mo-Do: 09:00-17:00
Fr: 09:00-16:00
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